top of page

VerpGes

VERPACKUNGSGESETZ

Am 1.Januar 2019 ist das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten. Es ersetzt die bisherige Verpackungsverordnung und regelt u.a. die Lizenzierungspflicht bei Serviceverpackungen. Serviceverpackungen sind Verkaufsverpackungen, die erst beim Letztvertreiber befüllt werden, um die Übergabe von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen. Dabei sind die Lizenzgebühren von demjenigen abzuführen, der die Verpackung zuletzt mit Ware befüllt und an den Endverbraucher abgibt. Unsere Verpackungsprodukte zählen zu den Serviceverpackungen i.S.d. VerpackG. Zur Durchführung des Gesetzes wurde eine „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ neu geschaffen. Bei dieser Stelle müssen sich künftig alle Unternehmen registrieren lassen, die Ware verpacken und an private Endverbraucher verkaufen. Das Register ist öffentlich einsehbar.

 

Wir übernehmen auf Ihren Wunsch die Lizenzierung für Sie.

 

Die Pflicht der Lizenzierung für Serviceverpackungen können Sie nach § 7 Abs. 2 VerpackG auf uns übertragen. Diesen Service bieten wir Ihnen gerne an. Bitte beachten Sie, dass sich das Verpackungsgesetz geändert hat. Ab 01.07.2022 müssen Sie sich selbst zusätzlich im Verpackungsregister LUCID, als Erstinverkehrbringer von Serviceverpackungen, registrieren.

 

Ein weiterer Vorteil für Sie ist, dass Sie bei einer Übertragung auf uns vom Aufwand der Erfassung der Mengen und den regelmäßigen Meldungen befreit sind. Als Nachweis der Lizenzierung dienen die auf der Rechnung ausgewiesenen Kosten. Der Nachteil ist, dass Sie die Kosten zum Zeitpunkt des Kaufes der Verpackung abführen müssen und nicht erst zum Zeitpunkt der Verwendung.

 

Wenn Sie lieber unlizenzierte Verpackungen beziehen möchten, müssen Sie die Vorgaben des VerpackG selbständig erfüllen.

 

Wenn Sie lizenzierte Produkte beziehen und die Lizenzierung der Serviceverpackungen auf uns übertragen möchten, können Sie mit uns einen Vertrag über die Lizenzierung von Serviceverpackungen schließen. Nutzen Sie dafür bitte das von uns hierfür vorgesehene Formular.

 

 

Unsere Registrierungsnummer bei LUCID (Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister):

DE 1958 7516 6730

 

Wir lizenzieren über:

Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH

Lizensierungsnummer:

5611159

Verpackungen über GUGSHOP.DE lizensieren. So funktioniert es:

Möchten Sie die Lizenzgebühren über GUGSHOP.DE abrechnen füllen Sie bitte das Formular -Auftrag zur Lizenzierung im Sinne des §7 Absatz 2 der Verpackungsgesetz- aus.
Bitte senden Sie uns das unterschriebene Formular per Email an action@gugshop.de oder per Post an GASTUNDGEBER.COM, Bruno-Dressler-Str. 9 B, 63477 Maintal.

Formular Auftrag zur Lizenzierung
im Sinne des §7 Absatz 2 der Verpackungsgesetz 

PDF_Icon.png
bottom of page